Modul 2: Nur eine Unterschrift – ein Klick?! Verträge – Rechte und Pflichten

Baustein 4: Beendigung von Verträgen

Zielgruppe: Sek. I, Klasse 9-10, Lückentext auch schon Klasse 8

Dauer: je nach Umfang der ausgesuchten Aufgaben 45 – 180 Minuten

Materialien, Methoden: Einführungstext, Aufgabensammlung, Arbeitsblätter, Lückentext, Original-Verträge; Einzel- und Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Präsentationen im Klassenplenum, Gruppenpuzzle, Arbeit mit Original-Verträgen, Aufgaben 2-3 und 9-10 auch gut als Hausaufgaben geeignet

Schulfächer: Deutsch, Ethik, Sozialwissenschaften / Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaft-Arbeit-Technik

Einführungstext für die Schülerinnen und Schüler

Hilfe! Wie komme ich aus einem Vertrag wieder heraus?!

Achtung: Vor Vertragsschluss immer informieren!

Ein Vertrag beinhaltet immer Rechte, aber auch Pflichten. Beispielsweise muss bei einem Kaufvertrag der Verkäufer die Ware übergeben, und zwar in einem einwandfreien Zustand. Der Käufer muss dafür den vereinbarten Kaufpreis pünktlich bezahlen. So ist es auch mit den meisten anderen Verträgen. Auch zum Beispiel ein Vertrag über Streaming-Dienste muss eingehalten werden oder ein Dienstleistungsvertrag für ein Smartphone, manchmal über lange Zeiträume: Das ist der Grundsatz der Vertragsbindung.

Es ist daher gut, sich schon vor einem Vertragsschluss genügend Zeit zu lassen und sich zu informieren.

Dazu kann man sich zum Beispiel in einem oder in mehreren Geschäften beraten lassen, im Internet recherchieren, Fachzeitschriften lesen, Vergleichsportale nutzen oder mit Freunden oder den Eltern sprechen.

Aber was passiert eigentlich, wenn man einen Vertrag schon geschlossen hat, aber daraus wieder herauswill? Dazu gibt es verschiedene Antworten, die im Folgenden dargestellt sind:

Der Kauf im Geschäft

Welche Rechte hat der Käufer, wenn die Hose, die im Geschäft so gut aussah, zuhause plötzlich doch nicht mehr so gut gefällt? Was kann die Käuferin tun, wenn das Handy nach 3 Tagen nicht mehr funktioniert? Und was passiert, wenn sich an der neuen Jacke schon nach zwei Wochen die Fäden lockern?

Ein weitverbreiteter Irrtum besagt, dass man jeden Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann: Ware zurückgeben und Geld zurückbekommen. Das aber ist ein Irrtum. Zwar nehmen manche Geschäfte Ware, die den Kunden nicht gefällt, kulanzhalber, das heißt freiwillig zurück. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Anders ist es, wenn eine Ware Mängel aufweist. Wenn zum Beispiel der neue Wasserkocher nicht anspringt oder der Computer schon bei erstem Gebrauch dauernd abstürzt, kann der Käufer die Ware reklamieren. Das bedeutet: Er muss den Händler auf den Fehler hinweisen.

Der Händler kann dann versuchen, das Produkt zu reparieren. Geht das nicht oder gelingt die Reparatur nicht, kann der Käufer einen Preisnachlass verlangen oder die Ware zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Es empfiehlt sich immer, möglichst schnell zu reklamieren, wenn ein Fehler festgestellt wird. Denn in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss bei Unklarheiten der Verkäufer nachweisen, dass sein Produkt fehlerfrei war, das ist für die Verbraucher vorteilhaft.

Insgesamt haftet der Verkäufer aber zwei Jahre lang für Sachmängel, die nachweisbar bereits beim Verkauf bestanden haben. Eine Garantie ist dagegen –anders als die oben beschriebene gesetzliche Sachmängelhaftung- immer eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Verkäufers. Er bietet damit meist innerhalb einer bestimmten Garantiezeit an, Fehler kostenlos zu reparieren oder, wenn das nicht möglich ist, ein neues, einwandfreies Gerät zu liefern. Solche Garantiezusagen können für den Käufer hilfreich sein, sind manchmal aber auch nur gegen eine Zusatzgebühr vereinbar oder auf einzelne Geräteteile beschränkt.

Der Kauf im Internet

Der wichtigste Unterschied zum „Kauf im Geschäft“ ist bei der Internetbestellung die Möglichkeit des Widerrufs bei Nichtgefallen der bestellten Ware. Dazu muss kein Mangel oder Fehler an der gekauften Sache bestehen. Es muss für einen Widerruf auch keine Begründung abgegeben werden. Der Käufer hat nämlich bei diesen sogenannten Fernabsatzgeschäften wie dem Kauf im Internet ein generelles 14-tägiges Rückgaberecht. Die Frist muss unbedingt beachtet werden. Sie beginnt erst mit der Lieferung der bestellten Ware und der ordnungsgemäßen Belehrung des Bestellenden über sein Widerrufsrecht– das ist Kleingedruckte, das gerne nicht gelesen wird. Allerdings können Käufe nicht widerrufen werden, wenn bestellte CDs oder DVDs entsiegelt wurden, auch für Lebensmittel oder bereits geöffnete Kosmetik gibt es kein Widerrufsrecht! In der Regel muss der Kunde die Rücksendekosten selbst bezahlen. Manche Internetversandhändler bieten allerdings freiwillig an, die Rücksendekosten zu übernehmen. Achtung! Die Rücksendung allein reicht nicht! Man muss auch dem Vertragspartner mitteilen, dass man den Kaufvertrag widerruft. Das geht auch per E-Mail. Die gesetzliche Sachmängelhaftung für fehlerhafte Produkte (siehe oben) ist davon unabhängig und gilt auch für den Kauf im Internet.

Andere Verträge

Bei anderen Verträgen, vor allem wenn sie über längere Zeiträume laufen, kann es schwierig werden, aus dem Vertrag herauszukommen. Denn es gilt der Grundsatz der Vertragsbindung, nach dem einmal geschlossene Verträge bis zum Ende einzuhalten sind. Daher sind für die Kündigung solcher Verträge bestimmte Fristen einzuhalten. Denn bei Mietverträgen, aber beispielsweise auch bei Handyverträgen und Verträgen zu Fitnessstudios sind in den Verträgen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart. Es ist deshalb wichtig, den Vertrag und auch das Kleingedruckte zu lesen. Die Einzelheiten können recht kompliziert sein, so dass es sich manchmal empfiehlt, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Das kann zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin, bei der Gewerkschaft (Arbeitsvertrag / Arbeitsrecht), einem Mieterverein (Mietvertrag / Mietrecht) oder bei der Verbraucherzentrale geschehen.

Aufgabensammlung 1: Beschaffung von Produktinformationen & Fallbeispiele zur Beendigung von Verträgen

Lies den Einführungstext und bearbeite die folgenden Aufgaben. Bei Bedarf recherchiere dazu noch weiter.

  1. Marlies möchte sich einen neuen Computer kaufen. Nenne drei verschiedene Informationsquellen, aus denen sie sich über aktuelle Computermodelle informieren kann. Bewerte auch die Neutralität der einzelnen Quellen.
  2. Recherchiere: Wie finanziert sich die Stiftung Warentest? Welchen Auftrag erfüllt sie mit ihrer Arbeit? Was testet die Stiftung Warentest und wo findest du die Ergebnisse dieser Tests?
  3. Untersuche einen ausgewählten Produkttest aus der Zeitung „test“ der Stiftung Warentest. Fasse zusammen, welche Produkte getestet wurden, nach welchen Kriterien der Test aufgebaut wurde und welche Ergebnisse der Test hatte.
  4. Der 19-jährige Maximilian hat sich eine neue Spielekonsole im Geschäft gekauft. Sie funktioniert schon am ersten Tag nicht richtig. Den Kassenzettel aus dem Geschäft hat er noch. Was soll Maximilian tun?
  5. Die 16-jährige Jule hat sich im Internet eine CD für 12,99 € bestellt. Bei der Lieferung war die CD in einer Plastikverpackung versiegelt. Jule hat die CD ausgepackt und abgespielt. Dabei merkt sie, dass die CD an einer bestimmten Stelle nicht weiter abgespielt werden kann und von dort immer wieder auf den Anfang zurückspringt. Jule hat die CD auf Rechnung bestellt und die Rechnung noch nicht bezahlt. Was kann sie jetzt tun? Begründe deinen Vorschlag.
  6. Hatice ist 18 Jahre alt geworden und hat von der Oma Geld geschenkt bekommen. Zur Feier des Tages hat sie sich in einem Bekleidungsgeschäft einen blauen Pullover mit weißem Muster gekauft. Zuhause merkt sie, dass das Blau des Pullovers überhaupt nicht zum Blau ihrer Lieblingsjacke passt. Kann sie den Pullover ins Geschäft zurückbringen und das Geld zurückverlangen? Begründe deine Antwort.
  7. Sarah ist 20 Jahre alt und hat in 8 Tagen ein Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung als Tischlerin. Im Internet bestellt sie bei einem Versandhandel eine passende, gutaussehende Hose. Als diese 3 Tage später ankommt, merkt Sarah: Die Hose ist viel zu groß. Sarah will die Hose zurückschicken und den Vertrag widerrufen. Ihre Freundin Alisa meint aber, das wäre nicht mehr möglich, weil Sarah die Plastiktüte, in der die Hose verpackt war, beim Auspacken zerrissen hat. Was rätst du Sarah, was soll sie konkret tun und welche Argumente hast du für deinen Rat?
  8. Engin hat einen Tag nach seinem 18. Geburtstag ein Smartphone im Internet bestellt. Den Kaufpreis hat er per PayPal bezahlt. Am selben Tag schenkt ihm sein Opa dasselbe Smartphone nachträglich zum Geburtstag. Engin möchte die Bestellung im Internet jetzt rückgängig machen. Was soll er tun? Formuliere einen Widerruf und erkläre, auf welchem Weg dieser verschickt werden sollte. Was ist PayPal? Erkläre und benenne Vor- und Nachteile dieser Bezahlform.
  9. Bildet Gruppen. Gestaltet ein Plakat, das eure Mitschüler und Mitschülerinnen über ihre Rechte zum Thema „Verträge- wie komme ich da wieder raus?“ informiert.
  10. Welche im Internet bestellten Produkte kann man nicht einfach zurückschicken? Was sind wohl die Gründe für den Ausschluss dieser Sachen vom Widerrufsrecht im Internet?

Anmerkung für die Lehrkraft / Vorschlag Gruppenpuzzle

Die Aufgabensammlung in diesem Baustein eignet sich auch gut für ein Gruppenpuzzle. Dafür sollte dann natürlich auch ausreichend Zeit zur Verfügung stehen.

Zunächst wird der Einführungstext in Stillarbeit gelesen. Den Schülerinnen und Schülern sollte dabei die Gelegenheit gegeben werden, sich untereinander Verständnis fragen zu stellen und sich leise zu dem Text auszutauschen. Danach werden fünf Gruppen gebildet. Jede Gruppe bearbeitet eine ausgewählte Aufgabe.

Steht genug Zeit zur Verfügung, können auch mehrere Aufgaben aus der Aufgabensammlung wie folgt verteilt werden:

Gruppe 1: Aufgaben 1 und 2

Gruppe 2: Aufgaben 3 und 4

Gruppe 3: Aufgaben 5 – 8

Gruppe 4: Aufgabenblatt 1

Gruppe 5: Aufgabenblatt 2 und Aufgabe 10

Zu den bearbeiteten Aufgaben fertigt die Gruppe Notizen und Stichwortergebnisse oder einen kurzen schriftlichen Text. Wenn die Schülerinnen und Schüler ihre Aufgaben als bearbeitet und erledigt ansehen, werden neue
Gruppen gebildet. In jeder neuen Gruppe sitzt jeweils mindestens 1 Schüler oder 1 Schülerin aus einer der vorigen Gruppen als „Experte / Expertin“ der vorherigen Aufgaben und erläutert deren Ergebnisse. Diese werden in der neuen Gruppe diskutiert und ggf. überarbeitet. Anschließend werden die Aufgaben im Klassenplenum besprochen.

Die Aufgabe 9 kann dann zum Abschluss in frei gebildeten Gruppen bearbeitet werden. Abschließend
werden die Plakate im Plenum präsentiert und von der Klasse bewertet.

Arbeitsblatt 1: Original Fitnessstudio-Vertrag

Beantworte die folgenden Fragen und Aufgaben auf einem Extrablatt.

Lies den Vertrag zum Fitnessstudio. Welche Laufzeit sieht der Vertrag vor? Ist eine Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung vorgesehen und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein? Wann und wie lange kann der Kunde den Vertrag „ruhen lassen“ und was bedeutet das? Was passiert, wenn der Vertrag nach Ablauf von 24 Monaten noch nicht gekündigt worden ist?

Achtung, für ab dem 01.03.2022 geschlossene Verbraucherverträge gibt es keine „automatische Verlängerung“ mehr. Die Verträge (zum Beispiel mit einem Fitness- Studio) können nach Ablauf der vereinbarten Vertrags-Laufzeit jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden!

Arbeitsblatt 2: Original Mietvertrag

Beantworte die folgenden Fragen und Aufgaben auf einem Extrablatt.

Lies den Untermietvertrag. Welche Kündigungsfrist ist im Mietvertrag geregelt? Wo steht das? Der Untermieter möchte in eine andere Stadt umziehen. Er kündigt am 31.03.2020 zum 30.06.2020 und zieht bereits am 15.04.2020 aus. Wie lange muss er noch Miete zahlen?

Lückentext

Lies den Einführungstext. Danach lies auch den Lückentext und setze die folgenden Wörter an den richtigen Stellen ein: Laden – Widerrufsrecht – Pflichten – Computerspiel – Fehler – Rechte – Frist – Sneaker – Kleingedruckte – Auspacken

Sandro und sein Freund Lennart sitzen nach der Schule noch zusammen auf dem Schulhof und unterhalten sich. Sandro berichtet, dass sein großer Bruder Martin sich im Internet neue Sneaker bestellt hat, die ihm nach dem ____________________ dann doch nicht wirklich gefallen haben. Lennart sagt: „Dann soll er sie doch zurückschicken, bei Verkäufen über das Internet hat man doch ein ____________________________“. Sandro will wissen, wie das geht und Lennart erklärt ihm: „Er soll eine E-Mail schreiben an den Verkäufer, dass er den Vertrag widerruft, und dann schickt er die _______________________ zurück.“ Sandro fragt, ob es dafür eine ______________ gibt. Ja, sagt Lennart, und zwar sind das 14 Tage seit Lieferung der Ware. Aber nur, wenn Martin auch über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. „Wo steht denn sowas?“, fragt Sandro und Lennart erklärt: „Das ist das ________________________________, wo so viel und alles so klein gedruckt steht, dass das sowieso meistens niemand liest.“ Zuhause beim Abendessen erzählt Sandro seinem Bruder, was Lennart ihm erklärt hat. „Woher weiß der denn so viel über ______________ und _________________ bei einem Vertrag? Der Lennart ist ja richtig gut informiert“, sagt der Vater von Sandro und Martin. „Ja,“ meint Sandro, „der Onkel von ihm ist Rechtsanwalt“. Martin will noch wissen, ob er dann auch das _____________________________ zurückgeben kann, das er vor 4 Tagen gekauft hat, das gefällt ihm eigentlich auch nicht mehr. „Nein“, meint Sandro, „das hast du ja direkt im ________________ gekauft. Das kannst du nur zurückgeben, wenn es einen _________________ hat, also wenn es von Anfang an nicht richtig funktioniert hat.“

Modul 2: Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten