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Modulübersicht
Modul 1 | Das muss ich auch haben! Werbung und Konsum
Modul 2 | Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge – Rechte und Pflichten
Modul 3 | Wo bleibt mein Geld? Über den Umgang mit dem eigenen Einkommen
Modul 4: Leihst du noch oder sparst du schon? Finanzdienstleistungen, Banken und Kredite
Lehrplanbezüge
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Wissensquiz Verträge Rechte und Pflichten (Modul 1)
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1. Woran kann ich eine seriöse Schuldnerberatungsstelle erkennen?
*
Der Berater kommt sofort zu mir nach Hause.
Sie verfügt über eine staatliche Anerkennung.
Die Beratungsstelle schreibt mich an, ohne dass ich mich vorher dort gemeldet habe.
2. Kann ein gültiger Vertrag auch mündlich geschlossen werden?
*
Ja, das ist möglich. Ein verbindlicher Vertrag kann in vielen Fällen auch mündlich abgeschlossen werden.
Nein. Nur in Schriftform ist ein Vertrag rechtsgültig.
Ja, das ist möglich, er kann dann aber leichter gekündigt werden.
3. Ab welchem Alter können Kinder und Jugendliche wirksam Verträge schließen?
*
Ab 7 Jahren, aber nur „Taschengeldverträge“, alles andere muss von den Eltern genehmigt werden.
Ab 12 Jahren, aber das Vormundschaftsgericht muss zustimmen.
Ab 14 Jahre können Jugendliche auch gegen den Willen der Eltern Verträge schließen.
4. Ab wann ist ein Jugendlicher „strafmündig“?
*
ab 16 Jahren
ab 14 Jahren
ab 10 Jahren
5. Kann jeder Vertrag innerhalb von 14 Tagen gekündigt oder widerrufen werden?
*
Nein, das geht nur mit bestimmten Verträgen.
Ja, aber nur wenn er schriftlich geschlossen worden ist.
Ja.
6. Ist „Schwarzfahren“ eine Straftat, die mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bestraft werden kann?
*
Nein, so schlimm ist das doch nicht.
Nein, da gibt es höchstens ein Bußgeld von 60 €.
Ja.
7. Soll man sich gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid wehren?
*
Nein, das kann zu teuer werden.
Ja, wenn die Forderung unberechtigt ist.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, muss man nichts tun.
8. Wird im „gerichtlichen Mahnverfahren“ die Berechtigung der Forderung von einem Richter überprüft?
*
Nur bei Forderungen über 2.500 €.
Nein.
Ja, denn es ist ein gerichtliches Verfahren.
9. Darf der Gerichtsvollzieher meinen Fernseher pfänden und mitnehmen?
*
Ja, weil ein Fernseher nicht lebensnotwendig ist.
Nein, Fernseher sind immer unpfändbar.
Wenn nur ein einziger Fernseher vorhanden ist, darf er mir den Fernsehernicht wegnehmen. Er darf dann höchstens den sehr wertvollen Fernseher gegenein einfaches Gerät austauschen.
10. Wenn auf meinem Konto immer nur Sozialleistungen eingehen (z. B. Arbeitslosengeld oder Kindergeld), darf mein Konto dann trotzdem gepfändet werden?
*
Ja, wenn ich noch ein anderes Konto habe.
Ja.
Nein.
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Interaktive Elemente nach Modulzugehörigkeit
Modul 1
Konsum und Werbung
Baustein 8
Wissenstest
Modul 2
Verträge – Recht und Pflichten
Baustein 2
Arbeitsblatt Aufgabe 3
Modul 2
Verträge – Recht und Pflichten
Baustein 9
Wissenstest
Modul 3
Umgang mit dem eigenen Geld
Baustein 1
Erstelle einen persönlichen Einnahme-Plan
Modul 3
Umgang mit dem eigenen Geld
Baustein 2
Checkliste – Was kostet mein Umzug?
Modul 3
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Baustein 7
Checkliste – Was kostet ein Auto?
Modul 3
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Baustein 9
Arbeitsblatt – Was kostet das Leben?
Modul 3
Umgang mit dem eigenen Geld
Baustein 10
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Modul 4
Banken, Finanzierung, Kredite
Baustein 5
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